Leistungsumfang
1. Ziel der Leistung
Ziel der Überprüfung ist die Sicherstellung der elektrischen Sicherheit, der Funktionsfähigkeit sowie der optimalen Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage. Zusätzlich dient die Prüfung der frühzeitigen Erkennung von Schäden, Mängeln und potenziellen Brand- oder Ausfallrisiken.
2. Geltungsbereich
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Prüfung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden unabhängig von Anlagengröße und Modultyp.
3. Normen und Grundlagen (Auszug)
Die Prüfung erfolgt in Anlehnung an die in Österreich gültigen Normen und Regelwerke, u. a.:
- OVE E 8101 – Errichten von elektrischen Niederspannungsanlagen (inkl. Teil 7-712 Photovoltaik-Stromversorgungssysteme)
- OVE/ÖNORM EN 62446-1 – Photovoltaik-(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme
- OVE R 11-1 – Photovoltaikanlagen – Planung, Errichtung und Betrieb
- OVE/ÖNORM EN 61215 – Bauarteignung von PV-Modulen
- OVE/ÖNORM EN 61730 – Sicherheitsqualifikation von PV-Modulen
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie Arbeitsstättenverordnung (AStV) bei Anlagen in Betriebsstätten
4. Leistungsumfang
4.1 Sichtprüfung
- Kontrolle der Module auf sichtbare Schäden (z. B. Glasbruch, Delamination, Verfärbungen)
- Überprüfung der Unterkonstruktion und Befestigungen
- Kontrolle der DC- und AC-Verkabelung auf Beschädigungen, Scheuerstellen und fachgerechte Verlegung
- Prüfung der Steckverbindungen (MC4 etc.) auf festen Sitz und äußere Mängel
- Kontrolle der Wechselrichter auf Beschädigungen, Verschmutzung und ausreichende Belüftung
- Überprüfung der Kennzeichnungen und Beschilderungen
4.2 Elektrische Messungen und Prüfungen
- Messung der Leerlaufspannung (Uoc) der Strings
- Messung des Kurzschlussstroms (Isc) der Strings
- Isolationsmessung der DC-Leitungen
- Überprüfung der Schutzmaßnahmen (z. B. Erdung, Potentialausgleich)
- Prüfung der AC-Seite (z. B. Schutzleiter, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfung sofern vorhanden)
- Plausibilitätsprüfung der Anlagendaten mit den Herstellerangaben
4.3 Thermografische Untersuchung (Thermografie)
- Durchführung einer thermografischen Inspektion der PV-Module unter geeigneten Betriebsbedingungen (ausreichende Sonneneinstrahlung)
- Identifikation von:
- Hotspots an Modulen
- Defekten Zellbereichen
- Fehlerhaften Lötstellen
- Kontaktproblemen an Steckverbindungen
- Überhitzungen an String- oder DC-Verteilern
- Thermografische Untersuchung der Wechselrichter und elektrischen Komponenten (optional je nach Zugänglichkeit)
- Dokumentation der Auffälligkeiten mittels Thermografieaufnahmen
5. Dokumentation und Prüfbericht
Der Auftraggeber erhält einen detaillierten Prüfbericht, bestehend aus:
- Allgemeine Anlagendaten (Standort, Anlagengröße, Baujahr etc.)
- Beschreibung der durchgeführten Prüfungen
- Messergebnisse in tabellarischer Form
- Fotodokumentation (Sichtprüfung)
- Thermografieaufnahmen mit Bewertung
- Auflistung festgestellter Mängel mit Risikoeinschätzung
- Konkrete Handlungsempfehlungen zur Mängelbeseitigung
6. Voraussetzungen für die Thermografie
- Ausreichende Sonneneinstrahlung (in der Regel > 600 W/m²)
- Anlage in Betrieb
- Freier Zugang zu den Modulen (z. B. Dachzugang, Gerüst, Wartungsweg)
7. Abgrenzung der Leistung (optional anpassbar)
Nicht Bestandteil dieser Leistung sind:
- Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten
- Austausch defekter Komponenten
- Reinigungsarbeiten der Module
- Gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte oder Versicherungen (sofern nicht gesondert beauftragt)
8. Optional zubuchbare Leistungen
- Kennlinienmessung (I/U-Kennlinie) je String
- Drohnengestützte Thermografie
- Wiederholungsprüfung in festgelegten Intervallen
- Erstellung eines Wartungsvertrages
Diese Leistungsbeschreibung kann individuell an Projekt, Anlagengröße und Kundenanforderungen angepasst werden.