Leistungsumfang
1. Ziel und Zweck der Prüfung
Die Stoßstromprüfung dient der Beurteilung der elektrischen Integrität und mechanischen Festigkeit von Wicklungen in Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren. Durch die Simulation von transienten Belastungen (z. B. Schaltvorgänge, Kurzschlussereignisse oder Blitzstoßbeanspruchungen) können Isolationsschwächen, Windungsschlüsse sowie Fertigungs- oder Alterungsfehler frühzeitig erkannt werden.
Ziel ist es, die Betriebssicherheit, Zuverlässigkeit und Normkonformität der geprüften Betriebsmittel nachzuweisen.
2. Geltungsbereich
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Stoßstromprüfung folgender Betriebsmittel:
- Elektromotoren (AC/DC, Niederspannung und Mittelspannung)
- Generatoren
- Transformatoren (Nieder-, Mittel- und Hochspannung, je nach Prüfeinrichtung)
Die Prüfung kann angewendet werden bei:
- Wareneingangsprüfungen
- Zwischenprüfungen während der Fertigung
- Endprüfungen
- Wiederholungsprüfungen im Rahmen von Instandhaltung und Service
- Schadensanalysen
3. Normen und Regelwerke (Auswahl, sofern anwendbar)
Die Prüfung erfolgt – sofern vereinbart – in Anlehnung an relevante nationale und internationale Normen, z. B.:
- IEC 60034 (Elektrische Maschinen – rotierende Maschinen)
- IEC 60076 (Leistungstransformatoren)
- IEEE 522 (Impulse Voltage and Surge Testing)
- VDE 0530 / VDE 0570
- Kundenspezifische Werknormen und Prüfvorschriften
Abweichende oder zusätzliche Normen können projektspezifisch vereinbart werden.
4. Prüfverfahren und Leistungsumfang
4.1 Vorbereitung
- Sichtprüfung des Prüflings
- Identifikation und Dokumentation der Prüfdaten (Typ, Seriennummer, Nennspannung, Leistung, Anschlussart etc.)
- Festlegung der Prüfparameter in Abstimmung mit Auftraggeber und ggf. Normvorgaben
4.2 Durchführung der Stoßstromprüfung
- Anschluss des Prüflings an das Stoßstromprüfsystem
- Erzeugung definierter Stoßstromimpulse (z. B. gedämpfte Schwingkreise oder Impulsströme)
- Vergleich der Impulsantworten zwischen den Phasen bzw. Wicklungen
- Erfassung und Auswertung der Messkurven (z. B. mittels Oszilloskop oder digitalem Messsystem)
Typische Prüfkriterien:
- Symmetrie der Kurvenverläufe
- Abweichungen der Resonanzfrequenzen
- Dämpfungsverhalten
- Auffälligkeiten, die auf Windungsschlüsse, Isolationsfehler oder mechanische Schäden hindeuten
4.3 Wiederholungen und Belastungsstufen
- Durchführung mehrerer Prüfimpulse pro Wicklung
- Prüfung bei unterschiedlichen Spannungs- bzw. Energielevels (sofern erforderlich und vereinbart)
5. Dokumentation und Prüfergebnis
Der Auftragnehmer erstellt eine Prüfdokumentation, die mindestens folgende Angaben enthält:
- Angaben zum Prüfling (Typ, Seriennummer, technische Daten)
- Datum und Ort der Prüfung
- Beschreibung des Prüfverfahrens
- Eingesetzte Prüfmittel (inkl. Kalibrierstatus)
- Eingestellte Prüfparameter
- Messergebnisse (Kurven, Tabellen, Bewertung)
- Bewertung der Ergebnisse (“bestanden / nicht bestanden” bzw. technische Beurteilung)
- Name und Unterschrift des Prüfverantwortlichen
Die Dokumentation wird dem Auftraggeber in digitaler Form (z. B. PDF) zur Verfügung gestellt, auf Wunsch auch in Papierform.
6. Anforderungen an Prüfmittel und Qualitätssicherung
- Verwendung kalibrierter und gewarteter Prüfgeräte
- Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften
- Qualifiziertes Fachpersonal mit Erfahrung in der Prüfung elektrischer Maschinen und Transformatoren
- Nachvollziehbare und reproduzierbare Prüfabläufe
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung vollständiger technischer Daten des Prüflings
- Sicherstellung der Zugänglichkeit der Anschlüsse
- Information über besondere Risiken oder Vorschädigungen
- Bereitstellung kundenspezifischer Prüfvorschriften (sofern relevant)
8. Abgrenzung und Einschränkungen
Die Stoßstromprüfung stellt eine zerstörungsarme elektrische Prüfmethodik dar, kann jedoch nicht alle möglichen Fehlerarten erkennen. Mechanische Schäden ohne Auswirkung auf das elektrische Verhalten sowie Fehler außerhalb der geprüften Wicklungen sind ggf. nicht detektierbar.
Eine Haftung für Folgeschäden, die aus nicht erkennbaren Fehlern resultieren, ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
9. Optionaler Leistungsumfang (auf Anfrage)
- Erweiterte Diagnose und Interpretation der Messergebnisse
- Vergleich mit Referenzmessungen oder historischen Daten
- Vor-Ort-Prüfung beim Auftraggeber
- Beratung zur Fehlerursache und Instandsetzung
- Erstellung einer detaillierten technischen Stellungnahme
Diese Leistungsbeschreibung kann projektspezifisch angepasst und erweitert werden.